Aufgrund von ständiger Änderungen und noch nicht absehbarer Entwicklungen wird das FESTIVAL ABC stetig ergänzt und aktualisiert.
Alle Angaben bleiben deshalb unter Vorbehalt und ohne jegliche Gewähr! Bitte schaut regelmäßig und vor allem kurz vor eurer Festivalanreise nach dem aktuellen Stand des FESTIVAL ABC!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB könnt ihr HIER nachlesen
Abendkasse & Einlass Festivalgelände
Einlasszeiten:
Freitag: 12:00 Uhr – 22:00 Uhr
Samstag: 12:00 Uhr – 22:00 Uhr
Camping:
Freitag: ab 9:00 Uhr
Samstag: durchgehend
Sonntag: bis 13:00 Uhr
Das Festivalband ist den Sicherheitskräften am Eingang unaufgefordert vorzuzeigen. Solltet ihr ein beschädigtes oder zu lockeres Bändchen erhalten haben, kommt bitte zur Kasse und lasst euch ein neues geben, denn bei „Verlust“ erhaltet ihr keinen Ersatz!
Aggregate/Nachtruhe
Die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ist strikt einzuhalten. Dies bedeutet: Keine laute Musik auf dem Campingplatz und den Parkflächen. Des Weiteren ist der Betrieb von Stromerzeugern/Aggregaten auf dem gesamten Gelände zu diesen Zeiten verboten. Im Allgemeinen ist darauf zu achten, die Ruhe der Anwohner nicht zu stören. Wiederholte Zuwiderhandlung hat einen Platzverweis zur Folge.
Bei sehr trockenem Wetter behalten wir uns vor, zum Schutz vor Bränden den Betrieb von Stromerzeugern/Aggregaten komplett zu verbieten.
Altersbeschränkung/Jugendschutz
Auf dem Storm Crusher Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre:
Konzertgelände: kein Zutritt
Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem
Alter von 7 bis einschließlich 15 Jahre:
Konzertgelände: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Campingplatz: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre:
Konzertgelände (ab 24:00Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!
Personensorgeberechtigter:
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.
Erziehungsbeauftragter:
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen und muss beim Betreten der Veranstaltung an der Kasse unaufgefordert vorgezeigt werden. Sollte bei einer Kontrolle das Mitführen des Dokuments nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Platzverweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss weiterhin die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.
Das Formular dafür könnt ihr HIER downloaden
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird. Achtung: Dieser Person kann auch die Aufsicht über mehrere Personen übertragen werden!
Das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken beinhaltet, bleibt bestehen.
Barrierefreiheit
Wir sind dabei ein Gesamtkonzept zu erstellen, welches einen möglichst barrierefreien Zugang zur Halle, Ständen sowie sanitären Anlagen ermöglicht. Eine Behindertengerechte Toilette wird vorhanden sein. Ordnungskräfte und Securitys können jederzeit angesprochen werden, falls Hilfe benötigt wird. Wir wissen, dass die jetzige Situation noch nicht perfekt ist und arbeiten daran, dies zu verbessern. Falls ihr selbst betroffen seid, freuen wir uns auch gerne über euer Feedback.
Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Gast einverstanden damit, dass von ihm Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die einer späteren Veröffentlichung dienen.
Bild- und Tonaufnahmen mit professioneller Ausrüstung, welche nicht vom Festivalveranstalter durch Genehmigung und entsprechend gekennzeichnetem Fotopass erlaubt wurden, sind ausdrücklich verboten.
Camping/Parken
1. Allgemeine und WICHTIGE Information zum Camping:
Campen ist nur auf der ausgewiesenen Fläche und nicht direkt am Auto gestattet. Der Campground wird dieses Jahr wesentlich erweitert werden und befindet sich direkt angrenzend zum Parkplatz. Alle Besucher mit einem Festivalticket haben dieses Jahr freien Zutritt zum Campinggelände.
Wildes Campen und Parken ist auch dieses Jahr verboten! Ihr müsst mit empfindlichen Strafen wie einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch, sowie einem Platzverweis vom Festivalgelände rechnen.
2. Einlass/Abreise auf dem Campground / Parkplatz:
Freitag: ab 9:00 Uhr
Samstag: durchgehend
Sonntag: bis 13:00 Uhr
3. Campen am Auto / gesonderter Parkplatz:
Für die Camper wird es einen separaten Parkbereich geben, dieser ist unmittelbar angrenzend zum Campingplatz. Es gibt am Campingplatz Wasser und Toiletten. Campen direkt am Auto ist aus logistischen Gründen nicht gestattet.
Für Tagesgäste gibt es einen separat ausgewiesenen Parkplatz.
4. Campinginfo für Wohnmobile:
Für Wohnmobile, Wohnwägen oder Campingbusse gibt es auch einen gesonderten Park/Camp Bereich.
Der Untergrund für alle Park- und Campingflächen ist eine Wiese. Es gibt keinen Strom- oder Wasserversorgungsanschluss.
Gasflaschen bis einschließlich 11 kg sind erlaubt. Bitte stellt sicher, dass die damit betriebenen Geräte in einwandfreiem Zustand sind und ihr sachgemäß damit umgeht! Die möglichen Folgen bei Zuwiderhandlung wären verheerend und müssen hier nicht weiter erläutert werden.
5. Müllpfand:
Es wird kein Müllpfand geben, jedoch wird jeder Besucher aufgefordert seinen Müll (umweltbewusst und festivalfreundlich) am Tag der Abreise am platzierten Müllcontainer abzugeben.
Crew/Security
Generell gilt, dass den Ordnungskräften in allen Fällen absolut Folge zu leisten ist. Das dient und hilft dem geregelten Ablauf, der euch und uns eine Menge Probleme und Zeit erspart. Bei Zuwiderhandlung folgt ohne Diskussion ein Ausschluss von der Veranstaltung.
Diebstahl
Leider sind Diebstähle nicht auszuschließen. Hierfür zeichnen meist organisierte Diebesbanden verantwortlich, die vor allem im Gedränge vor der Bühne versuchen, an eure Geldbörsen zu gelangen. Achtet daher bitte darauf, dass eure Wertsachen sicher verstaut sind! Lasst zudem bitte keine Wertgegenstände oder Autoschlüssel in euren Zelten liegen und achtet darauf, dass eure Autos verschlossen sind, wenn ihr den Campingplatz verlasst!
Drohnen/Multicopter/Quadrocopter
Das Mitbringen und Betreiben von Drohnen, Multicoptern, Quadrokoptern und sonstigen Flugkörpern und -geräten ist auf dem Festival- und Campinggelände nur durch Anmeldung bei uns gestattet.
Duschen
Der SV Wurz bietet wieder einen Dusch- und Frühstücksshuttle an. Zeiten werden via Facebook bekannt gegeben und hängen an der Bändchenausgabe aus.
Erste Hilfe/BRK
Auf dem Festivalgelände wird wie jedes Jahr ein BRK/Erste Hilfe Zelt eingerichtet werden, welches auch nah zum Campingplatz sein wird.
Essen/Lebensmittel
Das Mitbringen von Lebensmitteln auf den Campingplatz ist ohne Einschränkung erlaubt.
ACHTUNG: Es herrscht absolutes Glasverbot auf dem gesamten Campingplatz und Konzertgelände! Bitte füllt also auch eure Lebensmittel (auch Nutella!) in entsprechend zugelassene Behälter um!
Achtung: Es ist nicht erlaubt Getränke/Essen vom Campingground mit in die Halle oder das Innengelände (nach der Einlasskontrolle) zu nehmen!
Es werden wieder genügend Essensstände anwesend sein, die euch den kompletten Tag mit Essen versorgen werden. Es werden auch vegane und vegetarische Gerichte angeboten.
Fahnenmast und ähnliches
Das Graben von Löchern für Fahnenmasten, Schwimmbecken oder ähnliches ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Es dürfen keinerlei Löcher in den Wiesen zurückbleiben, wir wollen auch weiterhin das Gelände nutzen dürfen!
Feuer
Offene (Lager-) Feuer, Fackeln, Petroleumlampen und andere Brandgefahren sind auf dem gesamten Gelände verboten!
Erlaubt sind Gaskocher sowie Holzkohlegrills. Alle Grills und Kocher MÜSSEN auf festem Grund bzw. entsprechende Gestelle gesetzt werden. Die Glutschalen dürfen nicht auf dem Boden stehen! Aufgrund einiger schwerer Unfälle, bitten wir ausdrücklich um einen vorsichtigen, vernünftigen und sachgemäßen Umgang mit Brandbeschleunigern beim Anzünden von Holzkohlegrills!
Flyer/Poster/Promos
Das Verteilen/Hängen von Flyern/Postern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten Festivalgelände NUR unter Absprache des Veranstalters erlaubt.
Fundbüro
Wer etwas gefunden hat, kann es an der Bändchenausgabe abgeben. Wer etwas verloren hat, wendet sich bitte während der Veranstaltung ebenfalls an die Leute von der Bändchenausgabe!
Am Sonntag 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr werden Fundsachen am Bändchenausgabebereich hinterlegt und können dort unter vorheriger Angabe der verlorenen Gegenstände abgeholt werden.
Gegenstände – nicht erlaubt:
- Glas- und Plastikbehälter
- Dosen (auf Campingplatz erlaubt)
- Kanister
- Gashupen
- Fahnenstangen und Stöcke
- pyrotechnische Gegenstände
- Fackeln
- Waffen, Messer (auch Taschenmesser), Werkzeug
- Nietengürtel und -armbänder mit Killernieten
- Stühle
- Tonbandgeräte, Filmkameras, Videokameras, Spiegelreflexkameras
- Rucksäcke und Taschen
- Schreckschuss- und Abwehrwaffen wie Pfeffersprays und Elektroschocker
Alle am Einlass abgenommenen Gegenstände mit geringem Wert wandern in den Müll. Dazu zählen u.a. einfaches Werkzeug, Megaphone, Gas-Hupen, einfache Messer, Flyer, Poster, etc.
Eine Aufbewahrung von verbotenen Gegenständen durch den Veranstalter wird nicht gewährt.
Geldautomaten
Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben besteht am Merchandise Stand.
Glasverbot
Leider zwingen uns manche Besucher durch ihr fahrlässiges Verhalten dazu, dass wir Glas auf dem gesamten Camping- und Konzertgelände verbieten müssen! Wir werden nicht nur an der Einfahrt genaue Kontrollen durchführen, sondern auch unsere Ordner über das Gelände schicken, um Stichproben zu machen. Bitte habt Verständnis dafür und verzichtet auf Glasbehälter jeglicher Art!
Dazu zählen sämtliche Lebensmittel- und Getränkeverpackungen aus Glas, auch wenn diese zweckentfremdet genutzt werden (z.B. Tabak im Einmachglas). Parfumflakons, Medikamente in Glasflaschen uns Wasserpfeifen dürfen mitgebracht werden. Am besten füllt ihr alles, was man umfüllen kann, in Plastikbehälter.
Handel
Es ist verboten, während und am Festival mit Artikeln jeglicher Art zu handeln.
Hunde
Hunde bzw. Tiere im Allgemeinen sind auf dem gesamten Gelände (Campingplatz sowie Konzertgelände) verboten.
Kameras
Analoge und digitale Kompaktkameras, sowie Handys mit Kamerafunktion sind erlaubt. Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven, Videokameras, Tonband-, MD- oder ähnliche Geräte sind auf dem Konzertgelände verboten. Lediglich Inhaber eines von uns ausgestellten Presse-Fotopasses dürfen deren Equipment mit aufs Gelände nehmen.
Das Fotografieren der Bands mit Blitz ist untersagt!
Merchandise
In der Halle sowie außerhalb werden verschiedene Händler verschiedene Merchandise Artikel anbieten. Das offizielle Merchandise mit Festivalshirts und Bandmerchandise wird neben dem Ausschank sein.
Müll
Auf einem Festival wird viel Müll produziert! Wir bitten euch deshalb, dabei zu helfen, die Müllsituation zu entspannen. Es werden deshalb Müllbeutel bei der Einfahrt aufs Gelände verteilt. Es wird ein dauerhafter Müllcontainer am Campingplatz vorhanden sein, ebenfalls befinden sich an Bandausgabe, Essenständer überall große Müllfässer!
Ebenso sei noch erwähnt, dass euer Platz während des gesamten Festivals sauber zu halten ist, nicht zuletzt in eurem eigenen Interesse.
Bitte schaut auch danach, dass ihr keine Zeltnägel/Heringe im Boden vergesst!
Ohrenstöpsel
Ohrstöpsel sind am Festival-Merchandise gegen eine geringe Gebühr erhältlich.
Öffentliche Verkehrsmittel
nächster Bahnhof:
Windischeschenbach (6km)
Neustadt a.d. Waldnaab (7km)
Weiden i.d. Oberpfalz (15km)
Danach Taxi oder Busanbindung nutzen.
Pfand
Bei allen Getränken in der Halle erheben wir wie jedes Jahr 2€ Pfand, welches nur gegen ein erhaltenes Getränkebehältnis und die Pfandmarke zurückerstattet werden kann.
Achtung: Bei Nichterhalt einer Pfandmarke bitte sofort an den Ausschenker wenden!!!
Rassismus
Wir stellen uns absolut gegen rechtes Gedankengut und Rassismus, sowie sonstige politisch extreme Einstellungen. Wir bitten euch uns umgehend Bescheid zu geben, sollten wir einen Zwischenfall übersehen. Entweder bei den Securities oder am Einlass!
Running Order
Die Running Order findet ihr hier
Supermarkt
Der nächste Supermarkt (Netto, Edeka) befindet sich ca. 5-10 Autominuten vom Festivalgelände entfernt.
In Wurz gibt es auch Metzgereien, Bäcker und diverse Kleinläden sowie Gasthäuser!
Toiletten/Wasserversorgung
Am Campingplatz kann Wasser in Trinkwasserqualität abgezapft werden. Ebenfalls gibt es wieder eine Wasserzapfstelle zum Pumpen. Zusätzlich gibt es auf dem Konzertgelände neben den Dixitoiletten auch gespülte Toilettenwägen. Bitte entsorgt keine ganzen Toilettenpapierrollen in den Spültoiletten und hinterlasst diese genau so, wie ihr sie auch vorfinden wollt!
Um eine reibungslose Nutzung der Wasserstellen zu gewährleisten, ist das Mitbringen von Planschbecken und ähnlichem verboten. Die Wassermengen, die zur Füllung benötigt werden, würden unsere Leitungen zu sehr belasten.
Waffen/Gewalt
Waffen und Waffenimitate sind auf dem gesamten Festivalgelände verboten! Hierzu gehören unter anderem auch Baseballschläger, Schlagringe, CS Gas, Pfefferspray, pyrotechnische Gegenstände, Äxte, Messer mit einer Klingenlänge über 10 cm, Teppichbodenmesser, Motorsägen, Spaten bzw. Klappspaten und sonstige gefährliche Werkzeuge (Schlegel, Zimmermannshammer usw.).