Festivalgelände, Veranstaltungshalle, Campground
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
- Kinder unter 8 Jahren haben auch in Begleitung von sorgeberechtigen Personen (i.d.R. die Eltern) keinen Zutritt zu unserer Veranstaltung.
- Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen.
- Jugendliche zwischen 14 und 16 haben ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person keinen Zutritt zur Veranstaltung.
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung längstens bis 24.00 Uhr besuchen. Danach müssen sie das Gelände verlassen, außer sie befinden sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person mit dem entsprechenden Formular
- Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musikdarbietung. In Bühnen- und Ein- Ausgangsnähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
- Bei diesem Festival kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, d. h. bei Hör- und Gesundheitsschäden wird keine Haftung übernommen.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte vorbehalten.
- Camping Ground / Gelände Waffen, Feuerwerkskörper, und offenes Feuer sind streng verboten! Gleiches gilt natürlich für Schuss- und sonstige Waffen. Das Mitbringen von Hunden, sowie anderen Haustieren ist gänzlich untersagt! Der Handel jeder Art ist ohne Autorisierung auf dem gesamten Gelände verboten. Festivalgelände(Halle): Verboten sind Getränke, Plastikbehälter, Glasflaschen, Dosen, Kanister, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen, Nietengürtel und -armbänder mit Spitz- oder Killernieten, Stühle, Hocker, Tonband- und andere Aufnahmegeräte, Videokameras, Spiegelreflexkameras, professionelle Digitalkameras. Dagegen erlaubt sind Klein- und Sofortbildkameras, digitale Pocketkameras, Einwegkameras. Außerdem Geh- und Sitzhilfen und Sitzgelegenheiten für Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis. Camping Ground: Auf den Camping Ground können beliebig Getränke (kein Limit!) mitgebracht werden. Erlaubt sind Dosen, Plastikflaschen, Kanister und Tetrapaks. Wegen des hohen Unfallrisikos sind Glasflaschen/Glasbehälter VERBOTEN, es werden Glaskontrollen durchgeführt. Außerdem ist offenes Feuer strengstens verboten, sowie Feuerwerk und andere pyrotechnische Gegenstände, Waffen. Bitte nur Grill oder Grillpfannen verwenden. Für Besucher, die das Campingangebot nutzen, ist es möglich, das Auto in direkter Nähe zum Camping Ground zu parken. Für alle weiteren Besucher ist ein nahegelegner Parkplatz ausgewiesen. Bei Verstoß erfolgt Hausverbot.
- Nachtruhe Die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ist strikt einzuhalten. Dies bedeutet, insbesondere, keine Musik auf dem Campingplatz und den Parkflächen. Des weiteren sind Stromerzeuger auf dem gesamten Gelände verboten. Im allgemeinen ist darauf zu achten, die Ruhe der Anwohner nicht zu stören. Wiederholte Zuwiderhandlung hat einen Platzverweis zur Folge.
- Auf den Parkplätzen herrscht komplettes GLASFLASCHEN/GLASBEHÄLTER VERBOT !!! Es wird bei Einfahrt aufs Gelände kontrolliert.
- Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung innerhalb von 2 Wochen des Veranstaltungsdatums bei der jeweiligen VVK-Stelle. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Örtlichkeit sowie das Programm zu ändern.
- Der Besucher parkt sein Auto auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
- Das Mitbringen von professionellen Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten bedarf es der Genehmigung des Veranstalters.
- Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
- Das Verbreiten extremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss der Veranstaltung. Ebenfalls untersagt ist das Tragen von Merchandise offenkundig extremistischer Bands.
- Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.